Jugendschutz

Violet Concerts legt großen Wert auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und sorgt dafür, dass alle Veranstaltungen sicher und altersgerecht ablaufen. Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen:

  1. Einlass unter 16 Jahren:
    Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen. Es ist ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorzulegen, wenn die Aufsichtsperson nicht ein Elternteil ist.
  2. Einlass ab 16 Jahren:
    Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte bis spätestens 24:00 Uhr ohne Begleitung besuchen. Für Veranstaltungen, die länger dauern, ist die Anwesenheit einer Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson erforderlich.
  3. Verpflichtende Ausweiskontrolle:
    Am Einlass erfolgt eine Alterskontrolle. Bitte halten Sie einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) bereit. Ohne Nachweis des Alters kann der Zutritt verwehrt werden.
  4. Alkoholausschank:
    Der Verkauf und die Abgabe von Alkohol erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Hochprozentige alkoholische Getränke werden nur an Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt.
  5. Sicherheitsmaßnahmen:
    Um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, sind unsere Sicherheitskräfte angehalten, die Einhaltung des Jugendschutzes während der gesamten Veranstaltung zu überwachen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Violet Concerts bittet alle Gäste, diese Richtlinien zu beachten, um eine sichere und angenehme Veranstaltung für alle Altersgruppen zu gewährleisten. Bei Fragen zum Jugendschutz stehen wir Ihnen unter xxx@yyy.de zur Verfügung.